Hinweis zum Infektionsschutz beim Betreten und Durchführen öffentlicher Sitzungen
Mit Blick auf die aktuelle Coronasituation und zur Minimierung des Infektionsrisikos wird darum gebeten, den Sitzungsort nur zu betreten, wenn Sie vollständig frei von Corona-Virus-Symptomen sind.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und die Einhaltung eines Abstands von 1,5 Meter zu anderen Personen wird weiterhin empfohlen.
Sämtliche Personen im Sitzungsraum werden auf die Einhaltung der Hust- und Niesetikette hingewiesen (in die bedeckte Armbeuge oder Taschentuch husten oder niesen).