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Bauwesen Woltersdorf

Im Abschnitt Bauwesen möchten wir alle Interessierten über möglichst viele Bereiche rund um das Thema "Bauen und Planen" in Woltersdorf informieren.

Wir hoffen, Ihnen mit diesem Angebot nützliche Informationen bereitzustellen und sind für Ihre Anregungen dankbar.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der abrufbaren Informationen nicht gewährt werden kann.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Amt Breitenfelde:

Amt Breitenfelde
Bauangelegenheiten
Sylvia Funke
Wasserkrüger Weg 16
23879 Mölln
Tel.: 04542 803-106
E-Mail: sylvia.funke(at)moelln.de

 

Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist ein zentrales Instrument der Stadtentwicklung. Sie ist zweistufig aufgebaut und besteht aus dem Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und den Bebauungsplänen.

Während der Flächennutzungsplan flächendeckend für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt wird und die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen darstellt, werden Bebauungspläne für Teile des Gemeindegebiets aufgestellt und konkretisieren die Darstellungen aus dem Flächennutzungsplan. Sie werden als Satzungen beschlossen und sind Rechtsgrundlage für Ihre Baugenehmigungen.

Flächennutzungspläne:

Ursprungsplan - Planzeichnung, Begründung

1. Änd. - Planzeichnung, Begründung, Zusammenfassende Erklärung

2. Änd. - nördlich des Moorweges, östlich der Möllner Straße (L 200) in Aufstellung - Planzeichnung, Begründung, Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange, Beschlussvorlage

3. Änd. - Kiesabbau - Planzeichnung, Begründung, Zusammenfassende Erklärung, Bekanntmachung der Genehmigung

Bebauungspläne:

4 - Windpark - Planzeichnung Teil A und Text Teil B, Begründung, Grünordnungsplan - Text, Grünordnungsplan - Bestand, Grünordnungsplan - Höhenschichten, Grünordnungsplan - Geländeschnitt, Grünordnungsplan - Planung, Grünordnungsplan - Analyse

1. Änd. 4 - Breitenfelder Scheide, nördlich der Ortslage Woltersdorf, östlich der L 200 - Planzeichnung, Begründung, Zusammenfassende Erklärung, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Artenschutzrechtliche Prüfung, Anhang Heidelerche, städtebaulicher Vertrag zum B-Plan, Anlagen 1a-d zum städtebaulichen Vertrag, Schalltechnische Untersuchung, Hydrologisches Gutachten, Bekanntmachung B-Plan

5 - westlich der Möllner Straße (L 200), nördlich der Straße "Am Windberg" - Planzeichnung Teil A und Teil B, Begründung, Zusammenfassende Erklärung

6 - nordwestlich Trammer Straße - Planzeichung Teil A, Text Teil B, Begründung

7 - nördlich des Moorweges, östlich der Möllner Straße (L 200) - Planzeichnung Teil A und Teil B, Begründung, Zusammenfassende Erklärung

1. Änd. 7 - nördlich des Moorweges, östlich der Möllner Straße (L 200) in Aufstellung - Planentwurf, Begründung, Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange, Artenschutzgutachten, Bodengutachten, Schallgutachten, Gestattungsvertrag Ausgleichsflächen, Beschlussvorlage

Die Planunterlagen können Sie weiterhin auch während der Öffnungszeiten oder nach vorheriger Absprache im Stadthaus Mölln, Wasserkrüger Weg 16, 23879 Mölln, einsehen.

Bauordnung

Neben der Bauleitplanung sind ggf. weitere örtliche Vorschriften oder Gegebenheiten, die bei der Planung und der Durchführung eines Vorhabens bedeutend sein können, zu berücksichtigen.

Hierunter fallen insbesondere:

  • Satzungen nach Bauordnungsrecht (Gestaltungs- und/oder Erhaltungssatzungen, Klarstellungssatzungen etc.)
  • Interessensgebiete der Archäologie
  • Denkmalschutz

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der abrufbaren Informationen nicht besteht.

Über den nachfolgenden Link können Sie den Lageplan der archäologischen Denkmale und Interessensgebiete der Gemeinde Woltersdorf einsehen:

Lageplan

Über nachfolgenden Link können Sie die Beschreibung der archäologischen Interessensgebiete einsehen:

Beschreibung

Frau Kerstin Orlowski
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein
Obere Denkmalschutzbehörde
Brockdorff-Rantzau-Straße 70
24837 Schleswig
Telefon: 04621-387-20
Fax.: 04621-387-55
E-Mail: kerstin.orlowski@alsh.landsh.de
Internet: www.archaeologie.schleswig-holstein.de

Innenbereichssatzung Nr. 1 der Gemeinde Woltersdorf

Die Gemeindevertretung Woltersdorf hat in der Sitzung am 01.10.2009 die Innenbereichssatzung, mit der die im nordöstlichen Bereich anschließend an die vorhandene Bebauung, östlich der Möllner Straße (L 200), nördlich des Moorweges gelegene Außenbereichsfläche in dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen wird, beschlossen.

Für den Plangeltungsbereich der Innenbereichssatzung werden mögliche Vorhaben nach § 34 BauGB (Bebauung innerhalb der im Zusammmenhang bebauten Ortsteile) genehmigt.

Die Innenbereichssatzung Nr. 1 der Gemeinde Woltersdorf können Sie hier einsehen.

Infrastruktur

Strassenbeleuchtung

Übersicht Straßenleuchten (Plan)

Übersicht Straßenleuchten (technische Daten)

Vielen Dank an die Herren Davidsen und Lübcke vom Fachdienst Wasserwirtschaft des Kreises Herzogtum Lauenburg für die Hilfe bei der Erstellung des digitalen Straßenleuchtenkatasters auf MapSolution!

Strassen- und Hausnummern

Straßen- und Hausnummernpläne

Die Gemeinden sind zuständig für die Vergabe der Straßennamen. Die Straßen erhalten einen Straßenschlüssel, der vom Katasteramt übernommen wird. Die Festsetzung der Hausnummern erfolgt durch das Amt Breitenfelde durch Bescheid (Verwaltungsakt).

In der nachfolgenden Tabelle können Sie in der Spalte "Nr." den amtlichen Straßenschlüssel entnehmen. In der Spalte "Hausnummernplan" gelangen Sie, sofern dieser schon erstellt ist, über einen weiterführenden Link zum Hausnummernplan der entsprechenden Straße. Es ist beabsichtigt, die Hausnummernpläne aller Straßen im Frühjahr 2015 zur Verfügung zu stellen.

Nr Strasse / Hausnummernplan
9500 Amselstieg
9050 Am Windberg
9100 Dorfstraße
9150 Heideweg
9200 Kiefernweg
9250 Meisenweg
9300 Möllner Straße
9350 Moorweg
9400 Tannenweg
9450 Trammer Straße

 

Verkehrssicherungspflicht für Straßenbäume

Verkehrssicherungspflicht für Straßenbäume

Straßenbäume erfüllen, neben der Verbesserung des Ortsbildes, weitere Zwecke, wie das Absorbieren von Lärm und Schadstoffen. Darüberhinaus nehmen Straßenbäume Kohlendioxid auf und liefern Sauerstoff. Auf dem nebenstehenden Bild sehen Sie die eindrucksvollen Linden auf dem Dorfplatz in Bälau und - in vergrößer Darstellung - den Stumpf der abgebrochenen LInde (Windbruchschaden im Januar 2015).

Stellen Sie sich vor, der Schaden tritt an einem belebten Tage ein!

Das Unglück schläft nicht, aber es besteht die Möglichkeit, bekannte Gefahren zu minimieren.

Die Gemeinden sind verkehrssicherungspflichtig für Straßenbäume an Gemeindestraßen und für alle Straßenbäume innerhalb von Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.

Dieser Aufgabe stellt sich die Gemeinde Woltersdorf bereits seit Jahren. So werden die alten und erhaltenswürdigen Kastanien rund um das Dorfgemeinschaftshaus regelmäßig durch ein Fachbüro begutachtet und die sich daraus ergebenden Pflegemaßnahmen umgesetzt (Bäume Do-001, Do-002, D0-007, M-001, M-002, M-005, M-006 bis M-008).

Maßnahmen, die im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu ergreifen sind, lassen sich nicht allgemeinverbindlich festlegen. Art und Umfang der Maßnahmen gehen von der konkreten Gefahr im Einzelfall aus.

Für die Gemeinde Woltersdorf wird derzeit ein Baumkataster erstellt. Ziel des Baumkatasters ist es, die Bäume dauerhaft zu erfassen (Geoinformationssystem - GIS) und daraus ein Bewirtschaftungskonzept, welches auch den Erfordernissen der Nachweispflicht einer geordneten Pflege erfüllt, zu erstellen. Vergleichen Sie das Luftbild des Entwurfs des Baumkatasters mit dem Katasterauszug, stellen Sie fest, wie schwer es vor Ort ist, zu differenzieren, ob es sich um einen Straßenbaum oder einen grenznahen Privatbaum handelt.

Hier können Sie eine Musterdatentabelle der Bäume, die bereits geprüft werden, einsehen.

Vielen Dank an die Herren Davidsen und Lübcke vom Fachdienst Wasserwirtschaft des Kreises Herzogtum Lauenburg für die Hilfe bei der Erstellung des digitalen Baumkatasters auf MapSolution.

Verkehrssicherungspflicht für Straßenbäume

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das

Amt Breitenfelde
Die Amtsvorsteherin
Bauangelegenheiten
Sylvia Funke
Wasserkrüger Weg 16
23879 Mölln
Tel.: 04542 803-106
E-Mail: sylvia.funke(at)moelln.de

Landschaftsplan